Änderungen bei der DGUV Information

von 108-007 zu 208-061 – Was hat sich geändert?
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1. Neue Strukturierung und Klarheit der Inhalte

Eine der auffälligsten Änderungen ist die neue Strukturierung der DGUV Information. Die frühere Fassung 108-007 war in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und teilweise unübersichtlich. Die 208-061 wurde vollständig überarbeitet, um eine klarere und logischere Struktur zu schaffen, die es den Verantwortlichen erleichtert, die Vorgaben zu verstehen und umzusetzen. Informationen sind nun präziser formuliert und in verständliche Abschnitte unterteilt, was die Anwendung in der Praxis deutlich vereinfacht.

2. Angepasste Anforderungen an Regalsysteme und Lagereinrichtungen

Die neuen Vorgaben der DGUV Information 208-061 legen besonderen Fokus auf Regalsysteme und Lagereinrichtungen. In der Überarbeitung wurden technische Normen und Sicherheitsstandards aktualisiert, um moderne Entwicklungen und neue Technologien im Bereich der Lagerlogistik zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Standsicherheitsanforderungen: Es gibt nun detailliertere Vorgaben, wie die Standsicherheit von Regalen in Hochregallagern regelmäßig geprüft und dokumentiert werden muss. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Risiko von Einstürzen und damit verbundenen Unfällen zu minimieren.
  • Belastungskennzeichnungen: Die DGUV Information 208-061 verlangt, dass die maximale Belastung jeder Regalebene klar gekennzeichnet ist und regelmäßig auf Aktualität überprüft wird. Diese Anforderung stellt sicher, dass Überlastungen, die zu strukturellen Schäden führen könnten, vermieden werden.
  • Schutzeinrichtungen für Regalbediengeräte: Da automatisierte Systeme und Regalbediengeräte zunehmend in Lagerhallen eingesetzt werden, beinhaltet die neue Fassung spezifische Vorgaben für deren Betriebssicherheit. Dies umfasst z.B. Absturzsicherungen, Not-Aus-Schalter und die Integration moderner Sensorik zur Unfallvermeidung.
Sicherheitsstandards für Gefahrstofflager für 2024 und 2025 2

3. Erweiterte Schulungspflichten für Mitarbeiter

Ein wesentlicher Punkt der Überarbeitung ist die Betonung der Schulungspflichten für Mitarbeiter. In der DGUV Information 208-061 wird klar gefordert, dass alle Beschäftigten, die in Lagerhallen oder Hochregallagern arbeiten, regelmäßig geschult und über die neuesten Sicherheitsstandards informiert werden. Die Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert und kontinuierlich aktualisiert werden. Hierbei liegt der Fokus auf:

  • Sicherem Umgang mit Flurförderzeugen: Besonders im Bereich der Gabelstapler- und Maschinenbedienung müssen Mitarbeiter spezielle Schulungen durchlaufen, um die Unfallgefahr zu minimieren.
  • Arbeiten in der Höhe: Mitarbeiter, die in Hochregallagern tätig sind, müssen zusätzliche Trainings in der Anwendung von Sicherungssystemen und dem richtigen Umgang mit Höhenzugangstechnik absolvieren.
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4. Erweiterte Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die DGUV Information 208-061 stellt präzisere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten. Es wurde festgelegt, dass PSA regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden muss und bei Bedarf ausgetauscht werden muss. Neu ist, dass nicht nur Helme und Schutzkleidung, sondern auch Gehörschutz und Atemschutz in bestimmten Bereichen verpflichtend sind, um die Gesundheit der Mitarbeiter besser zu schützen.

5. Spezifische Anpassungen im Bereich Brandschutz und Notfallmanagement

Die Anpassungen im Bereich Brandschutz und Notfallmanagement sind eine zentrale Neuerung der DGUV Information 208-061. Hierzu gehören:

  • Automatisierte Löschsysteme: Die neue Fassung empfiehlt dringend die Installation und regelmäßige Wartung automatischer Löschsysteme in Hochregallagern, um die Reaktionszeit im Brandfall zu minimieren und die Ausbreitung von Feuer zu verhindern.
  • Evakuierungspläne und Notfallübungen: Die Notwendigkeit regelmäßiger Notfallübungen wird nun noch deutlicher betont. Unternehmen sind verpflichtet, Evakuierungspläne zu erstellen, zu aktualisieren und zu kommunizieren. Diese Pläne müssen für jeden Mitarbeiter leicht zugänglich und verständlich sein.

6. Digitalisierung und Dokumentation

Eine bedeutende Neuerung ist die Integration digitaler Technologien zur Überwachung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen. Die DGUV Information 208-061 ermutigt Unternehmen, digitale Systeme zu nutzen, um Wartungen, Prüfungen und Schulungen effizienter zu dokumentieren und nachzuverfolgen. Dies vereinfacht nicht nur die Nachweispflicht gegenüber Behörden, sondern erhöht auch die Transparenz und Zugänglichkeit der Informationen für alle Beteiligten.

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