Eine der auffälligsten Änderungen ist die neue Strukturierung der DGUV Information. Die frühere Fassung 108-007 war in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und teilweise unübersichtlich. Die 208-061 wurde vollständig überarbeitet, um eine klarere und logischere Struktur zu schaffen, die es den Verantwortlichen erleichtert, die Vorgaben zu verstehen und umzusetzen. Informationen sind nun präziser formuliert und in verständliche Abschnitte unterteilt, was die Anwendung in der Praxis deutlich vereinfacht.
Die neuen Vorgaben der DGUV Information 208-061 legen besonderen Fokus auf Regalsysteme und Lagereinrichtungen. In der Überarbeitung wurden technische Normen und Sicherheitsstandards aktualisiert, um moderne Entwicklungen und neue Technologien im Bereich der Lagerlogistik zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Ein wesentlicher Punkt der Überarbeitung ist die Betonung der Schulungspflichten für Mitarbeiter. In der DGUV Information 208-061 wird klar gefordert, dass alle Beschäftigten, die in Lagerhallen oder Hochregallagern arbeiten, regelmäßig geschult und über die neuesten Sicherheitsstandards informiert werden. Die Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert und kontinuierlich aktualisiert werden. Hierbei liegt der Fokus auf:
Die DGUV Information 208-061 stellt präzisere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten. Es wurde festgelegt, dass PSA regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden muss und bei Bedarf ausgetauscht werden muss. Neu ist, dass nicht nur Helme und Schutzkleidung, sondern auch Gehörschutz und Atemschutz in bestimmten Bereichen verpflichtend sind, um die Gesundheit der Mitarbeiter besser zu schützen.
Die Anpassungen im Bereich Brandschutz und Notfallmanagement sind eine zentrale Neuerung der DGUV Information 208-061. Hierzu gehören:
Eine bedeutende Neuerung ist die Integration digitaler Technologien zur Überwachung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen. Die DGUV Information 208-061 ermutigt Unternehmen, digitale Systeme zu nutzen, um Wartungen, Prüfungen und Schulungen effizienter zu dokumentieren und nachzuverfolgen. Dies vereinfacht nicht nur die Nachweispflicht gegenüber Behörden, sondern erhöht auch die Transparenz und Zugänglichkeit der Informationen für alle Beteiligten.