Genehmigungsverfahren in Deutschland

Was habe ich bei Regalanlage zu beachten?
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Genehmigungsverfahren für Regalanlagen und Hochregallager:

Was Sie 2024/2025 beachten müssen

Als Betreiber von Regalanlagen oder Hochregallagern stehen Sie vor einer entscheidenden Frage: Benötigt Ihr Vorhaben eine gesonderte Genehmigung, oder ist es verfahrensfrei? In Deutschland ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO) die rechtliche Grundlage zur Klärung dieser Frage. Doch gerade bei Regalanlagen und Hochregallagern reicht diese gesetzliche Grundlage oft nicht aus, um eine schnelle und eindeutige Antwort zu geben. Zahlreiche weitere Faktoren spielen eine Rolle und machen das Genehmigungsverfahren deutlich komplexer.

Wovon hängt die Genehmigungspflicht ab?

Ob für Ihre Regalanlage oder Ihr Hochregallager ein Genehmigungsverfahren notwendig ist, hängt von einer Vielzahl von Aspekten ab. Neben den Vorschriften der Landesbauordnung, die je nach Bundesland variieren, gibt es zusätzliche spezifische Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören:

  • Höhe der Regalanlage: Die Höhe des Lagers ist einer der entscheidenden Faktoren. Regalanlagen, insbesondere Hochregallager, die eine bestimmte Höhe überschreiten, sind in der Regel genehmigungspflichtig. Hierbei wird oft die sogenannte Oberkante des Lagerguts als Kriterium herangezogen.
  • Bauweise der Anlage: Je nachdem, wie die Regalanlage konstruiert ist – ob es sich um eine freistehende Konstruktion oder ein fest integriertes Lager handelt – kann die Genehmigungspflicht unterschiedlich ausfallen. Spezielle bauliche Vorschriften zur Statik und Sicherheit spielen hier eine große Rolle.
  • Größe und Kapazität: Bei Hochregallagern ist nicht nur die Höhe, sondern auch die gesamte Anlagengröße von Bedeutung. Eine größere Lagerkapazität kann strengere Anforderungen auslösen, insbesondere im Hinblick auf Brandschutz und die Evakuierungsmöglichkeiten.
  • Standort und Umgebung: Je nachdem, wo die Regalanlage errichtet wird, können zusätzliche Vorschriften der jeweiligen Gemeinde oder Stadt gelten. Diese können beispielsweise den Abstand zu Nachbargrundstücken oder bestimmte Nutzungsbeschränkungen betreffen.
  • Erschließungsfunktion: Wie gut das Lager an Verkehrswege oder Infrastruktur angebunden ist, kann ebenfalls Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben. Dies spielt besonders dann eine Rolle, wenn die Regalanlage eine erhebliche Erweiterung oder Neunutzung eines bestehenden Lagerkomplexes darstellt.
Fachbodenregal von NEDCON Lagertechnik

Besondere Anforderungen an Regalanlagen und Hochregallager

Ein besonders kritischer Punkt bei der Genehmigung von Hochregallagern ist der Brandschutz. Aufgrund der Höhe und der oft dicht gepackten Lagerware bestehen hier besondere Brandschutzanforderungen. In der Regel sind umfangreiche Brandschutzkonzepte erforderlich, die unter anderem automatische Löschsysteme, Fluchtwege und spezielle Sicherheitsvorkehrungen umfassen. Auch die Standsicherheit der Anlage, insbesondere bei hohen Regalen, muss nachgewiesen werden, um die Gefahr von Einstürzen zu minimieren.

Darüber hinaus kann auch der Schallschutz eine Rolle spielen, insbesondere wenn das Hochregallager in der Nähe von Wohngebieten errichtet wird. Geräusche durch automatisierte Systeme oder den Betrieb von Gabelstaplern können zusätzliche Auflagen nach sich ziehen.

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Verfahrensfreie Regalanlagen: Wann ist eine Genehmigung nicht erforderlich?

Unter bestimmten Umständen kann Ihr Vorhaben verfahrensfrei sein. Kleinere Regalanlagen, die gewisse Höhen- oder Flächenbeschränkungen nicht überschreiten und keine baulichen Änderungen am Gebäude erfordern, können unter Umständen ohne Genehmigung errichtet werden. Allerdings sollten Sie sich nicht ausschließlich auf die Landesbauordnung verlassen. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt zu den örtlichen Bauämtern oder Sachverständigen aufzunehmen, um eine verbindliche Klärung zu erhalten.

Schritt-für-Schritt durch das Genehmigungsverfahren

  1. Prüfung der Landesbauordnung: Informieren Sie sich über die Vorschriften der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Diese geben erste Hinweise darauf, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
  2. Beratung durch Experten: Ziehen Sie frühzeitig Fachleute wie Architekten, Statiker oder Brandschutzexperten hinzu. Diese können bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und Konzepte unterstützen.
  3. Einreichung des Bauantrags: Wenn Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Pläne, statischen Berechnungen, Brandschutzkonzepte und andere erforderliche Unterlagen enthalten.
  4. Genehmigungsprozess: Der Genehmigungsprozess kann je nach Komplexität des Vorhabens einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. In dieser Phase prüft die Behörde die eingereichten Unterlagen und holt eventuell zusätzliche Gutachten ein.
  5. Freigabe und Beginn der Bauarbeiten: Sobald die Genehmigung erteilt ist, können die Bauarbeiten beginnen. Es ist jedoch wichtig, während des Baus alle Auflagen der Genehmigung einzuhalten, da sonst Strafen oder Baustopps drohen können.

Fazit: Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Das Genehmigungsverfahren für Regalanlagen und Hochregallager ist oft komplex und erfordert die Berücksichtigung zahlreicher Faktoren. Eine sorgfältige Planung und die frühzeitige Einbindung von Experten können Ihnen jedoch viel Zeit und Nerven sparen. Da die gesetzlichen Vorgaben je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen und von der Höhe, Bauweise und Größe der Anlage abhängen, ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und mögliche Genehmigungspflichten genau zu prüfen.

Besonders im Jahr 2024, wo verstärkt auf Themen wie Brandschutz, Nachhaltigkeit und Sicherheitsstandards geachtet wird, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Planen Sie vorausschauend und sorgen Sie dafür, dass Ihr Projekt rechtlich einwandfrei genehmigt wird, um spätere Probleme zu vermeiden.

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