Code of Conduct

Verhaltenskodex / Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten, Partner und Mitarbeiter/-innen
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1. Einleitung / Präambel

Cornelia Bonnema Handelsmakler & Industrievertreter CDH (im Folgenden „Cornelia Bonnema“) ist sich ihrer gesellschaftlichen, ökologischen und unternehmerischen Verantwortung bewusst. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Standards, die den Schutz der Menschenrechte, die Einhaltung ethischer Prinzipien und den Umweltschutz betreffen. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften in die gesamte Lieferkette und Unternehmenskultur zu integrieren.

Dieser Verhaltenskodex dient als Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, Partnern und Mitarbeitern/-innen. Er stellt die Anforderungen dar, die Cornelia Bonnema von all ihren Geschäftspartnern erwartet, um sicherzustellen, dass Grundprinzipien wie Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutz eingehalten werden. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Standards zu erfüllen und ihre eigenen Unterauftragnehmer zur Einhaltung dieser Richtlinie zu verpflichten.

Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

 


2. Soziale Verantwortung

 

2.1 Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Cornelia Bonnema respektiert die Menschenrechte und erwartet dasselbe von ihren Partnern und Lieferanten. Diskriminierung, Zwangs- und Kinderarbeit sind in jeglicher Form verboten. Die Einhaltung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Standards sowie der nationalen Gesetzgebung ist für alle Beteiligten verpflichtend.

2.2 Verbot von Zwangsarbeit / Sklaverei

Zwangsarbeit, Sklaverei oder ähnliche Praktiken sind untersagt. Die Arbeit muss stets freiwillig sein und jede Art von Ausbeutung ist zu vermeiden. Mitarbeiter/-innen dürfen ihre Arbeit jederzeit im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen beenden, ohne dafür Sanktionen befürchten zu müssen.

2.3 Verbot von Kinderarbeit

Unsere Lieferanten und Partner dürfen nur Mitarbeiter beschäftigen, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren, es sei denn, nationale Gesetze erlauben Ausnahmen gemäß den ILO-Normen. Maßnahmen zur Vermeidung und Abschaffung von Kinderarbeit müssen implementiert werden.

2.4 Schutz jugendlicher Mitarbeiter

Mitarbeiter/-innen unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche oder gesundheitsschädliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen muss es ihnen ermöglichen, an Berufsausbildungsprogrammen teilzunehmen.

2.5 Faire Entlohnung

Mitarbeiter/-innen müssen ein Entgelt erhalten, das mindestens dem nationalen Mindestlohn oder branchenüblichen Standards entspricht. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind verboten, und Lohnabrechnungen müssen klar und verständlich sein.

2.6 Faire Arbeitsbedingungen

Alle Mitarbeiter/-innen haben das Recht auf schriftliche Arbeitsverträge, die ihre Rechte und Pflichten klar regeln. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und Urlaub müssen eingehalten werden. Überstunden dürfen nur freiwillig oder im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.

2.7 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Cornelia Bonnema unterstützt die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen im Rahmen der nationalen Gesetzgebung. Mitarbeiter/-innen und ihre Vertreter/-innen dürfen nicht diskriminiert werden, und sie sollen frei Zugang zu Arbeitsstätten haben, um ihre Rechte wahrzunehmen.

2.8 Diskriminierungsverbot

Jede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Religion, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen ist verboten. Dies gilt insbesondere bei der Einstellung, Weiterbildung, Beförderung und Entlohnung.

 


3. Gesundheit und Sicherheit

 

3.1 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Cornelia Bonnema verpflichtet sich, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Lieferanten müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsunfälle und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Dazu zählen Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz, der Schutz vor chemischen, physikalischen oder biologischen Gefahren sowie regelmäßige Schulungen.

3.2 Schutzmaßnahmen

Arbeitsplätze müssen so ausgestattet sein, dass Unfälle und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Dazu zählen angemessene Beleuchtung, Belüftung, Zugang zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen sowie arbeitsmedizinische Versorgung. Alle Mitarbeiter/-innen haben das Recht, bei Gefahr den Arbeitsplatz zu verlassen.

 


4. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

 

4.1 Erhalt natürlicher Ressourcen

Cornelia Bonnema und ihre Partner setzen sich für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein. Dies umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen, Grundwasserverschmutzung, Luftverschmutzung und Lärmemissionen sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser.

4.2 Klimaschutz

Lieferanten sind aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen zu ergreifen und energieeffiziente Prozesse zu implementieren. Ziel ist es, zur Erreichung der international vereinbarten Klimaziele beizutragen.

4.3 Umgang mit Abfall und Gefahrstoffen

Gefährliche Abfälle sind umweltgerecht zu handhaben und nur entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Abfallwirtschaftssysteme effektiv sind und Risiken minimiert werden.

4.4 Umweltfreundliche Produktion

Lieferanten sollen bevorzugt regenerative Energien nutzen und auf Recyclingfähigkeit achten. Cornelia Bonnema fördert die Einführung von Umweltmanagementsystemen, wie sie z.B. in ISO 14001:2015 beschrieben sind.

 


5. Ethisches Geschäftsverhalten

 

5.1 Integrität und Korruptionsvermeidung

Cornelia Bonnema verpflichtet sich zu einem transparenten und ethischen Geschäftsverhalten. Alle Arten von Korruption und Bestechung sind streng verboten. Einladungen und Geschenke sind nur im angemessenen Rahmen gestattet und dürfen die Geschäftsbeziehungen nicht beeinflussen.

5.2 Datenschutz und Vertraulichkeit

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten zu schützen. Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden, sind vertraulich zu behandeln.

5.3 Konfliktmineralien

Unsere Lieferanten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine Konfliktmineralien enthalten, die Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen unterstützen könnten. Hierbei ist die OECD-Leitlinie zur Sorgfaltspflicht zu befolgen.

 


6. Umsetzung und Einhaltung des Verhaltenskodex

 

6.1 Kommunikation und Schulung

Cornelia Bonnema stellt sicher, dass der Verhaltenskodex klar kommuniziert und verstanden wird. Lieferanten sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Partner entsprechend zu schulen und zur Einhaltung des Kodex zu verpflichten.

6.2 Überwachung und Berichterstattung

Lieferanten müssen regelmäßig Berichte zur Einhaltung des Verhaltenskodex liefern und mit Cornelia Bonnema zusammenarbeiten, um mögliche Verstöße zu klären und zu beheben.

6.3 Beschwerdemechanismus

Ein wirksamer Beschwerdemechanismus muss eingerichtet werden, um Verstöße gegen den Kodex anonym zu melden. Mitarbeiter, die Verstöße melden, dürfen keinerlei Repressalien erfahren.

6.4 Sanktionen bei Verstößen

Ein Verstoß gegen diesen Kodex kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Lieferanten müssen Maßnahmen zur Behebung von Verstößen innerhalb einer angemessenen Frist umsetzen.

 


 

Cornelia Bonnema Handelsmakler & Industrievertreter CDH, Stormstr. 30, 46397 Bocholt

 


 

Dieser Verhaltenskodex ist rechtsverbindlich und tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Alle beteiligten Parteien sind verpflichtet, die hier beschriebenen Standards zu erfüllen und umzusetzen.