1.ALLGEMEINES ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGS
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.
Der Inhalt des Mietvertrags ist mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters festgelegt.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, um rechtlich bindend zu sein.
Falls der Vermieter aus jeglichen Gründen nicht in er Lager ist, das bestellte Mietgut zu liefern, behält er sich das Recht vor es durch Material aus gleichwertiger oder höherer Qualität zu ersetzten.
Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.
2.MIETZEITRAUM UND MIETBEDINGUNGEN
Das Mietobjekt wird dem Mieter ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, einen zusätzlichen Mietbetrag, sowie eventuell entstandene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Sollte der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben können, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter spätestens 2 Wochen vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber zu informieren. Falls der Mieter die angemieteten Bauteile nicht mehr benötigt und die Regale eigenständig und ohne Kenntnis des Vermieters demontiert, ist der Mieter verpflichtet, diese bis zur Abholung durch den Vermieter trocken und im Innenbereich zu lagern. Eine Lagerung im Außenbereich ist nicht gestattet, da dies zu einer Beeinträchtigung der Mietobjekte führen könnte.
3.MIETPREISE:
Die Angebote des Vermieters erfolgen unverbindlich und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, in individuellen Fällen Preisanpassungen vorzunehmen.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
Die Mietzeit endet zum Ende des vereinbarten Mietzeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine andere Beendigungszeit vereinbart wurde.
Der Vermieter behält sich vor, die Lieferung nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.HAFTUNG
Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für den Verlust und alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, höhere Gewalt wie Wetterverhältnisse, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus verursacht werden.
Für den Fall von Beschädigungen oder starken Verschmutzungen, die eine weitere Vermietung unmöglich machen, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigungen des Mietmaterials wird zwischen 2. Faktoren unterschieden:
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund nicht sachgemäßer Verwendung sind aus unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
3.SORFALTPFLICHT DES MIETERS:
Der Mieter ist verpflichtet das Mietmaterial sorgfältig zu behandeln.
Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen keine Veränderungen, wie bekleben oder bemalen des Mietguts vorgenommen werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial in demselben Zustand an den Vermieter zurückzugeben, wie er es erhalten hat.
Das Mietmaterial darf nur von einer fachkundigen Person gemäß den Anforderungen der DIN EN 15635 in Betrieb genommen werden. Die erforderlichen Qualifikationen einer fachkundigen Person sind in der DIN EN 15635 spezifiziert.
4.PRÜFUNGSPFLICHT UND REKLAMATION
Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Anlieferung von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen.
Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung.
Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb 4 Stunden schriftlich erfolgen.
Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und daher leichte Gebrauchsspuren aufweisen kann und nicht immer neuwertig ist.
Diese Punkte stellen keinen Mangel da und beeinflussen nicht die Verwendbarkeit des Mietmaterials.
5.TRANSPORT
Die Anlieferung, sowie die Abholung erfolgt bis hinter die erste Tür ebenerdig.
Der Transportweg muss den Anforderungen eines LKW (bis 40 t) entsprechen und frei sein. Sofern dies nicht möglich ist, ist der Mieter verpflichtet, dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.
Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.
Die Mindestbreite der erforderlichen Tür beträgt 2 Meter, während die Mindesthöhe 2,50 Meter beträgt. Der Zugang zur Verwendungsstelle sowie der Transportweg innerhalb der Räumlichkeiten müssen für Transportsysteme mit einem Gesamtgewicht von bis zu 2000 kg befahrbar sein.
Sollten die Transportbedingungen nicht erfüllt werden, zum Beispiel aufgrund eines ungeeigneten Untergrunds, zu schmaler Zugangswege, blockierter An- und Abtransport durch geparkte Fahrzeuge behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
6.INVENTAR-RÜCKGABE
Bei der Abholung des Materials, durch den Vermieter, wird sofort eine grobe Prüfung und Zählung durchgeführt, sofern dies praktikabel ist.
Sofern die Lieferung aus umfangreichen Einzelteilen besteht, oder eine Überprüfung am Standort nicht realisierbar ist (beispielsweise aufgrund von Transport durch Dritte), stimmt der Mieter zu, dass die abschließende Prüfung und Feststellung von Schäden ausschließlich in dem Lager des Vermieters stattfindet.
Werden nach der Rückgabe bei der Kontrolle durch den Vermieter Verschmutzungen festgestellt, werden diese durch den Vermieter gereinigt. Die durch die Reinigung zusätzlich entstandenen Kosten werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsachen kann der Vermieter einen Schadenersatz für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden verlangen, sofern der Mieter die Verzögerung zu verantworten hat.
7.VERSICHERUNG
Das Mietobjekt ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Dauer der Mietzeit einschließlich der Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
8.UNTERVERMIETUNG
Eine Untervermietung oder Nutzung der Mietartikel durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens Bonnema Industrievertretungen CDH.
9.STORNIERUNG
Die Stornierung eines Auftrags ist bis 3 Monate vor Beginn des Ereignisses kostenlos möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet. Eine vorherige Rückgabe des Mietmaterials ist nicht zwingend möglich und muss in Absprache mit dem Vermieter getroffen werden.
10.ABBILDUNG/FOTOS
Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit abweichen, Farbunterschiede können nicht immer völlig ausgeschlossen werden.
Produktionsbedingte Fertigungsmarkierungen (z.B. Aufhänge-Markierungen bei beschichteten Traversen) sind unvermeidbar. Alle Maßangaben des Vermieters sind Zirkamaße.
Der Vermieter behält sich Abweichungen in Form, Maß und Farbe vor, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.
11.DATENSCHUTZ
12.SONSTIGES,SALVATOISCHE KLAUSEL
Bonnema Industrievertretungen CDH hält sich vor, die AGB jederzeit zu aktualisieren bzw. zu ändern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.URHEBERRECHT
Als Vermieter behalten wir uns das Urheberrecht an den von uns gestellten Mietobjekten.
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen und diese zu veröffentlichen. Dritte, einschließlich Mieter, haben ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht das Recht, Materialien zu veröffentlichen, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen.