Sicherheitsstandards für Gefahrstofflager

WHG-konforme Bodenbefestigung & Vorschriften
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1. Gesetzliche Grundlagen für Gefahrstofflagerung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Sie regelt den Umgang, die Lagerung und die Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG zielt darauf ab, Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen, insbesondere durch wassergefährdende Stoffe.
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS): Diese Regeln geben konkrete Handlungsanweisungen, wie Gefahrstoffe sicher gelagert und transportiert werden können. Zum Beispiel in speziellen Aufbewahrungen wie einem Gefahrstoffschrank.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung regelt den sicheren Betrieb von Anlagen, die Gefahrstoffe enthalten.

2. Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen

Die Sicherheitsstandards für eine Gefahrstofflagerung betreffen verschiedene Bereiche in den Einrichtungen:

  • Brandschutz: Gefahrstofflager müssen mit speziellen Brandschutzmaßnahmen ausgestattet sein, z. B. automatischen Feuerlöschsystemen, Brandschutztüren und feuerbeständigen Wänden. Darüber hinaus müssen Fluchtwege gut gekennzeichnet und frei zugänglich sein.
  • Belüftung und Klimatisierung: Viele Gefahrstoffe sind brennbar, explosiv oder gasförmig. Eine gute Belüftung ist daher erforderlich, um die Konzentration schädlicher oder explosiver Dämpfe zu verhindern.
  • Zonierung: Gefahrstofflager müssen in Zonen unterteilt werden, um verschiedene Stoffgruppen sicher voneinander zu trennen. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zueinander gelagert werden, da sie miteinander reagieren könnten.
  • Zugangs- und Betriebskontrollen: Gefahrstofflager sollten nur von geschultem Personal betreten werden. Elektronische Zugangskontrollen oder Sicherheitsschleusen können sicherstellen, dass nur autorisierte Personen das Lager betreten.
  • Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung (PSA): Mitarbeiter müssen Zugang zu geeigneter PSA haben, wie z. B. Schutzbrillen, Atemschutzmasken, säurebeständigen Handschuhen und Sicherheitsschuhen. Außerdem sollten Notfallausrüstungen wie Augenduschen und Feuerlöscher leicht zugänglich sein, falls gefährliche Stoffe oder Lösungen ihre Haut berühren.
Sicherheitsstandards für Gefahrstofflager für 2024 und 2025 2

3. Bodenbefestigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Ein besonders kritischer Aspekt bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist der Schutz der Umwelt, insbesondere des Grundwassers. Hier kommt die Bodenbefestigung nach WHG ins Spiel. Laut Wasserhaushaltsgesetz müssen Lagerstätten für wassergefährdende Stoffe so beschaffen sein, dass keine Schadstoffe in das Erdreich oder das Grundwasser eindringen können. Dies wird durch besondere Anforderungen an den Bodenbelag und das Rückhaltevermögen der Lagerbereiche sichergestellt.

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Optimierung
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Effizienz

Wichtige Anforderungen an die Bodenbefestigung:

4. Kennzeichnung und Sicherheitsvorkehrungen

Sowohl die Gefahrstoffe als auch die Lagerbereiche müssen deutlich und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Hierzu gehören Warnschilder, die auf die Art der Gefahrstoffe (z. B. explosiv, ätzend, giftig) hinweisen. Zudem müssen Notfallpläne und Sicherheitsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen an gut einsehbaren Stellen ausgehängt werden.

5. Brandschutz und Notfallmanagement

Gefahrstofflager müssen ein umfangreiches Brandschutz- und Notfallmanagement haben. Dies umfasst die Installation von Brandmeldern, automatischen Löschsystemen (z. B. Sprinkleranlagen), speziellen Feuerlöschmitteln und Evakuierungsplänen. Regelmäßige Schulungen des Personals und Notfallübungen sind verpflichtend, um sicherzustellen, dass im Ernstfall alle wissen, wie zu handeln ist, und kein Mensch zu Schaden kommt.

6. Verantwortlichkeiten und Schulung des Personals

Betreiber eines Gefahrstofflagers müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter regelmäßig in den spezifischen Sicherheitsanforderungen geschult werden. Dies betrifft nicht nur den Umgang mit den Produkten selbst, sondern auch das Verhalten im Notfall. Regelmäßige Inspektionen und Audits durch Sicherheitsbeauftragte oder externe Fachleute sind ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Fazit: Umfassende Sicherheitsmaßnahmen sind unerlässlich

Die Lagerung von Gefahrstoffen erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und Sicherheitsbewusstsein. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und den Schutz der Umwelt, ist unerlässlich, um sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter als auch die Unversehrtheit der Umwelt zu gewährleisten. Die Bodenbefestigung nach WHG spielt dabei eine zentrale Rolle, um das Eindringen von Gefahrstoffen in den Boden oder das Grundwasser zu verhindern. Betreiber von Gefahrstofflagern sollten frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Anlagen, ihres Ortes und der Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Bonnema hilft Ihnen gerne bei der Innovation Ihrer Gefahrstofflagerung. Für Fragen oder zur Planung Ihres Gefahrstofflagers stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gefahrstofflagerung
FAQ für Lagersysteme von Bonnema
01
Wann ist ein Gefahrstofflager erforderlich?

Ein Gefahrstofflager ist erforderlich, wenn Unternehmen gefährliche Stoffe wie entzündliche, ätzende, giftige oder umweltgefährdende Chemikalien lagern. Die Notwendigkeit eines speziellen Gefahrstofflagers ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften, darunter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Folgende Kriterien machen eine Gefahrstofflagerung erforderlich:

  • Lagermenge: Sobald gefährliche Stoffe über bestimmte Mengenschwellen hinaus gelagert werden, sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
  • Gefahrstoffklasse: Besonders bei entzündlichen (z. B. Lacke, Lösungsmittel), giftigen oder umweltgefährdenden Stoffen muss eine sichere Lagerung gewährleistet sein.
  • Brandschutz & Umweltschutz: Schutzmaßnahmen wie Auffangwannen, Belüftung und Brandabschnitte sind je nach Stoffart Pflicht.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Mitarbeiterschutz erfordert eine sichere und vorschriftsgemäße Lagerung mit Zugangsregelungen.

Unsere Lösungen: Bonnema Lagertechnik bietet Gefahrstofflager in verschiedenen Ausführungen – von Kleingebindelagern bis hin zu modularen Gefahrstoffcontainern. Wir beraten Sie gerne!

02
Was ist ein Gefahrgutlager?

Ein Gefahrgutlager ist eine speziell gesicherte Lagerstätte für Gefahrgüter, also Stoffe oder Gegenstände, die beim Transport oder in der Lagerung eine Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte darstellen. Die Lagerung unterliegt strengen Vorschriften wie der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Unterschied zwischen Gefahrgutlager und Gefahrstofflager

  • Gefahrstofflager: Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. Chemikalien) mit Fokus auf Arbeits- und Umweltschutz.
  • Gefahrgutlager: Lagerung von Gefahrgütern, insbesondere für den sicheren Umschlag und Transport.
03
Ist ein Gefahrstofflager genehmigungspflichtig?

Ja, in vielen Fällen ist ein Gefahrstofflager genehmigungspflichtig. Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Gelagerte Stoffe und Mengen: Besonders bei brennbaren, giftigen oder umweltgefährdenden Stoffen gelten strenge Vorschriften. Ab bestimmten Mengenschwellen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
  • Standort & Umgebung: In Wasserschutzgebieten oder in der Nähe von Wohngebieten können zusätzliche Auflagen bestehen.
  • Baurechtliche Vorgaben: Gefahrstofflager unterliegen oft der Baugenehmigungspflicht nach der jeweiligen Landesbauordnung.
  • Umwelt- und Arbeitsschutz: Je nach Stoffklasse sind Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Genehmigung nach BImSchG: Großmengen oder besonders gefährliche Stoffe können unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fallen und benötigen eine spezielle Genehmigung.

Unser Service: Bonnema Lagertechnik unterstützt Sie bei der Auswahl eines gesetzeskonformen Gefahrstofflagers und berät Sie zu möglichen Genehmigungspflichten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

04
Was muss bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachtet werden?

Die Lagerung von Gefahrstoffen unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, um Menschen, Umwelt und Sachwerte zu schützen. Wichtige Aspekte sind: Stoffklassifizierung, Trennung von Gefahrstoffen, Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz und Explosionsschutz, Zugangs- und Mitarbeiterschutz.

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